Philosophie und Geschichte
Die Rechtsanwaltskanzlei Kühn wurde 1927 von Justizrat Dr.
Heinz Kühn in Saarbrücken gegründet.
Nach Kriegsende wurde mit Herrn Dr. Schmidt-Obenauer ein zusätzlicher
Sozius gewonnen.
1966 trat Dr. Dieter Kühn als weiterer Anwalt in die Kanzlei
ein, die er 1984 übernahm. Seit Januar 1995 verstärkte
Rechtsanwältin Bettina Kühn die Kanzlei bis 2010.
Die Vielfalt der Fragestellungen und ein sich stetig änderndes
und erweiterndes Rechtssystem erfordert eine praxisnahe, individuelle
und effiziente Beratung und Vertretung in Rechts- und Wirtschaftsfragen.
Um eine zeitnahe und kompetente Beratung gewährleisten zu können,
bilden sich die Mitarbeiter der Kanzlei stetig in den für sie
relevanten Rechts- und Sachgebieten fort. Die erwähnte Vielfalt
der Rechtsangelegenheiten erfordert auch eine Spezialisierung auf
einzelne Themengebiete. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr.
Kühn versteht sich als reine Wirtschaftskanzlei, die Unternehmen
aber auch Privatpersonen in Fragen des allgemeinen und speziellen
Wirtschaftsrechts unterstützt. Wir haben es uns zur Aufgabe
gemacht, im Sinne einer qualifizierten und zielorientierten Beratung
die Interessen unserer Mandanten zu wahren und Risiken zu minimieren.
|